Fahrzeug mit Sonderfelgen

Änderungsabnahmen nach §19 StVZO

Wenn Sie Ihr Fahrzeug technisch verändern – sei es durch neue Felgen, eine Anhängerkupplung, ein Sportfahrwerk oder eine Leistungssteigerung – ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Wir als GTÜ-Prüfstelle in München Trudering prüfen die Veränderung, dokumentieren sie gemäß §19 (3) StVZO und stellen Ihnen die erforderliche Bescheinigung aus. Damit wird die Umbau legal und kann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Welche Änderungen müssen abgenommen werden?

Typische Beispiele für abnahmepflichtige Umbauten:

  • Räder / Reifen – Sondergrößen, andere Felgen, Reifenfreigaben ohne ABE
  • Fahrwerk / Tieferlegung – Sportfedern, Gewindefahrwerke, Luftfederungen
  • Anhängekupplung – nachträglicher Anbau (auch bei nicht vorbereiteten Fahrzeugen)
  • Leistungssteigerung – Chiptuning, Motortuning, größere Einspritzanlagen
  • Spoiler, Karosserieteile – Heckspoiler, Frontschürzen, Seitenschweller
  • Beleuchtung – LED-Scheinwerfer, Zusatzleuchten, Tagfahrlicht
  • Auspuffanlagen – Sportauspuff, Klappenauspuff (sofern nicht ABE-geregelt)

Was prüfen wir?

Unsere Prüfingenieure untersuchen die Veränderung auf:

  • Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Montage
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Abmessungen, Schallgrenzwerte, Abgasnorm)
  • Funktion der verbauten Teile (z. B. Federwege, Dämpferverhalten, Bremsanpassung)
  • Kompatibilität mit anderen Fahrzeugsystemen (ESP, ABS, Motorelektronik)

Sofern für das Teil ein Teilegutachten oder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt, erleichtert das die Prüfung erheblich. Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, können wir über die GTÜ-Datenbanken häufig darauf zugreifen oder beim Hersteller anfordern (ggf. zuzüglich Aufwand).

Wie läuft eine Änderungsabnahme ab?

  1. Sie vereinbaren einen Termin bei uns (gerne auch spontan nach vorheriger Absprache).
  2. Sie bringen das Fahrzeug im umgebauten Zustand sowie vorhandene Papiere (Fahrzeugschein, Gutachten, ABE) mit.
  3. Wir prüfen die Änderung, dokumentieren sie und erstellen die Änderungsabnahmebescheinigung nach §19 (3) StVZO.
  4. Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zur Zulassungsstelle – oder wir helfen Ihnen bei der Eintragung (je nach Vereinbarung).

In vielen Fällen können wir die Änderung direkt in Ihren Fahrzeugschein eintragen lassen (wenn wir die Berechtigung dazu haben) – bitte fragen Sie uns vorab.

Besonderheiten – Umtragung von Kleinkrafträdern

Wir bieten ebenfalls die Umtragung eines Kleinkraftrades (Roller) von der Klasse AM (Mofa) in eine höhere Klasse (z. B. 125er) oder zurück an. Auch hier erstellen wir das erforderliche Gutachten nach den gesetzlichen Regelungen.

Ihre Vorteile bei uns

  • Prüfingenieur Charsai mit langjähriger Erfahrung in Fahrzeugtechnik und Umbauten
  • Zugriff auf GTÜ‑Datenbanken für fehlende Gutachten
  • Schnelle Terminvergabe, oft innerhalb weniger Tage
  • Kompetente Beratung zu Eintragungsmöglichkeiten und Fahrzeugwert

Sie haben Ihr Fahrzeug umgebaut oder planen eine Veränderung? Besuchen Sie uns im Drosselweg 23 in 81827 München, rufen Sie uns an unter +49 89 23515978 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@gtue-trudering.de. Wir kümmern uns um Ihre Änderungsabnahme – sicher, legal und zuverlässig.

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